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Finanzielle Förderung

​Das Bildungspaket (BuT) unterstützt Schülerinnen & Schüler, die Nachhilfe in Essen benötigen.

Finanzielle Förderung bekommen Sie, wenn Sie folgende Leistungen erhalten:

• SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)

 

• SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)

 

• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ODER Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Sie den Anspruch auf finanzielle Förderung für Ihr Kind vom Staat.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Lernförderung und setzen uns mit Ihrem Einverständnis mit dem Jobcenter oder der jeweiligen Leistungsstelle in Verbindung. 

Das Formular für die Antragstellung erhalten Sie bei uns oder bei den jeweiligen Leistungsstellen.

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